Maggie's Kuchen AGB's
1. Zustandekommen des Vertrages
Ein Vertrag kommt üblicherweise in diesen Schritten zustande:
1. Anfrage durch den Kunden (per Telefon, Mail, Instagram, Kontaktformular, etc.)
2. Beratungsgespräch inkl. Verköstigung (wenn gewünscht)
3. Angebot(e) durch Maggie’s Kuchen (+ ggf. Abänderungen)
4. Annahme eines Angebots durch den Kunden (= Vertragsschluss)
Infolge einer Anfrage und ggf. eines Beratungsgespräches inkl. Verköstigung versendet Maggie’s Kuchen ein oder mehrere Angebot(e), von denen eines innerhalb von 14 Tagen angenommen werden kann, wodurch der Vertrag zustande kommt. Innerhalb dieser Annahme-Frist wird der Wunschtermin der anfragenden Kunden reserviert. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf Vertragsabschluss.
Für ein Beratungsgespräch inkl. Verköstigung werden 40 EUR berechnet, die am Tage des Gespräches zu begleichen sind. Im Falle eines Vertragsschlusses wird dieser Betrag mit dem Gesamtbetrag des Auftrages verrechnet. Sollte es zu keinem Vertragsschluss kommen, werden diese 40 EUR für die Leistung der Beratung und Verköstigung einbehalten.
2. Stornierungen
Geschlossene Verträge können bis 91 Tage vor dem Leistungsdatum kostenfrei storniert werden. Sollte zuvor ein Beratungsgespräch inkl. Verköstigung stattgefunden haben, wird die Zahlung von 40 EUR für diese Leistung einbehalten.Erfolgt eine Stornierung hingegen 31–90 Tage vor dem Leistungsdatum, wird die Stornierung mit 50% des Gesamtpreises berechnet. Erfolgt die Stornierung 1–30 Tage vor dem Leistungsdatum, wird die Stornierung mit 75% des Gesamtpreises berechnet.
3. Änderungen an der Bestellung
Änderungen an der Bestellung können bis zu einem Monat vor dem Leistungsdatum getätigt werden. Infolge einer Änderung wird ein neues Angebot erstellt, welches durch den Kunden anzunehmen ist.
4. Zahlung
Die Rechnungen werden ca. einen Monat vor dem Leistungsdatum versendet und sind bis zu zwei Wochen vor dem Leistungsdatum per Überweisung zu begleichen.
Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Zahlung vorzunehmen. Sollte die Rechnung nicht einen Monat vor Leistungsdatum eingegangen sein, liegt es ebenfalls in der Verantwortung des Kunden, sich mit Maggie's Kuchen in Verbindung zu setzen.
5. Abholung / Lieferung, Abnahme & Gefahrenübergang
Zur Abnahme bzw. Übergabe der Ware bestehen zwei Möglichkeiten: Abholung oder Lieferung. Im Falle einer Abholung wird die Ware im Geschäft (Manstedtener Straße 36, 50259 Pulheim-Geyen) nach vorheriger Terminvereinbarung durch den Kunden abgeholt. Im Falle einer Lieferung (Liefergebühr: 1,50 EUR pro gefahrenen Kilometer der Hin- und Rückfahrt) liefert Maggie’s Kuchen die Ware zu einem zuvor vereinbarten Zeitpunkt an eine zuvor vereinbarte Adresse.
Sollte der Kunde
• nicht zur vereinbarten Abholung erscheinen oder
• zur vereinbarten Lieferzeit am vereinbarten Lieferort nicht anzutreffen sein oder
• die Annahme verweigern,
lagern wir ihre Ware für max. drei Tage bei uns im Geschäft ein. Die Kosten des Rücktransports und andere durch die Nichtabnahme entstehende Kosten trägt der Käufer. Nach Ablauf der 3-Tages-Frist, verfällt der Anspruch des Käufersauf die Erfüllung des Vertrages. Ferner bleibt Maggie’s Kuchen in diesen Fällen berechtigt, die Zahlung des vollständigen Kaufpreises vom Käufer zu verlangen.
Sollte vereinbart werden, dass die Ware durch Dritte entgegengenommen wird (z.B. durch die Location oder einen Trauzeugen), liegt es in der Verantwortung des Käufers, vorab dafür zu sorgen, dass die Torte vom Zeitpunkt der Übergabe bis zum Verbrauch sachgemäß gelagert und transportiert wird.Mit der Übergabe der Produkte an den Käufer oder an einen Dritten geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Wertminderung und Verschlechterung oder Untergang, einschließlich der Haftung gegenüber Dritten, auf den Käufer über.
Ferner übernimmt Maggie’s Kuchen keine Haftung bei verspäteter Leistung infolge falscher Lieferangaben oder infolge einer durch den Käufer verschuldeten Nichtabnahme der Ware. Es besteht kein Anspruch auf eine erneute Lieferung. Die Ware kann nur noch nach vorheriger Absprache im Geschäft abgeholt werden.
Des Weiteren übernehmen wir keine Haftung für Ereignisse, welche auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
Im Falle von höherer Gewalt (insb. Verkehrsunfall, Verkehrsstau, Straßensperrung, Betriebsstörung, Streik, Stromausfall, etc.) wird der Zeitpunkt der Leistungserbringung um die Dauer der Verhinderung verlängert.
In seltenen Ausnahmefällen kann es aufgrund von Krankheit, Unfällen oder familiären Umständen passieren, dass Maggie’s Kuchen kurzfristig eine Bestellung stornieren muss. In diesem Fall besteht kein rechtlicher Anspruch auf die bestellten Produkte. Dennoch werden wir in solchen Fällen alles Erdenkliche in die Wege leiten, um einen Ersatz für Sie zu organisieren.
Der Kunde bzw. ein vom Kunden beauftragter Dritter hat die Ware bei Übergabe zu prüfen und erkennbare Beanstandungen sofort geltend zu machen (siehe 6. Reklamationen).
6. Reklamationen
All unsere Produkte sind Unikate, die individuell angefertigt werden und somit von eventuellen Vorlagen (z.B. Fotos, Modellen, etc.) sowie Kunden-Vorstellungen abweichen können. Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss ausdrücklich mit diesem Umstand einverstanden. Kleinere und unbedeutende Abweichungen, die infolge der individuellen Anfertigung und im Rahmen künstlerischer Freiheit entstehen können, stellen somit keinen Mangel dar und berechtigen den Kunden daher auch nicht zur Zurückhaltung des vereinbarten Preises. Auch ergeben sich daraus keine Ansprüche auf Minderung oder sonstige Gewährleistungsrechte. Solche Ansprüche bestehen nur, sofern die Abweichungen erheblich sind, d.h. in starker Weise von den Wünschen des Kunden oder vom verkehrsrechtlich Üblichen abweichen. In einem solchem Fall ist eine Reklamation sofort zu tätigen. Reklamationen, die nach Übergabe (und erst recht nach dem Verzehr) getätigt werden, werden nicht entgegengenommen.
7. Vermietung von Gegenständen
Neben verzehrbaren Produkten können auch vermietbare Gegenstände (wie Etageren, Cupcake-Ständer, Donut-Wände, etc.) Gegenstand des Vertrages sein. Für diese Gegenstände wird eine Kaution erhoben, deren Höhe sich nach Umfang und Wert der vermieteten Gegenstände richtet und individuell festgesetzt wird. Alle vermieteten Gegenstände sind unaufgefordert und unversehrt bis spätestens vier Tage nach dem Leistungsdatum bei Maggie’s Kuchen (Manstedtener Straße 36, 50259 Pulheim) nach vorheriger Absprache über den genauen Rückgabetermin zurückzubringen. Die zuvor erhobene Kaution für die vermieteten Gegenstände wird nach deren Rückgabe, sofern die Gegenstände unversehrt und unbeschädigt sind, über dieselbe Zahlungsart ausgehändigt, mit der sie zuvor eingezogen wurde (Überweisung). Erfolgt die Rückgabe nicht innerhalb der gesetzten Frist, wird ab dem Tag des Verzugs pro Tag eine Strafgebühr von 10€ erhoben.Ferner werden solche Kosten in Rechnung gestellt, die durch die verzögerte Rückgabe entstehen sollten; dazu zählt auch der Fall, dass die vermieteten Gegenstände für ein anderes Event nicht rechtzeitig verfügbar sein sollten. Werden die vermieteten Gegenstände beschädigt oder sollten dieseverloren gehen, werden diese komplett zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt und mit der Kaution verrechnet.
8. Allergien & Lebensmittelunverträglichkeiten
Alle Produkte enthalten in der Regel unter anderem Weizen, Milch und Milchprodukte, Eier, Nüsse oder Spuren von allen zuvor genannten Zutaten. Für Kunden mit Laktoseintoleranz, Gluten- oder anderen Unverträglichkeiten bieten wir nur eingeschränkt und nach vorheriger Rücksprache spezielle Produkte an. Jegliche Haftung für allergische Reaktionen ist ausgeschlossen.
9. Nutzungsrechte an Bildern
Maggie’s Kuchen behält sich das Recht vor, von Fotos und Videos der eigens produzierten Waren werbetechnischen Gebrauch zu machen, sofern diese keine persönlichen Daten der Kunden preisgeben.
10. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so ist hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt.